Reise- und Zahlungsbedingungen Irlandspezialistin
1. Geltungsbereich der allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit Irlandspezialistin geschlossenen Reisevertrages, soweit Irlandspezialistin als Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a BGB auftritt. Tritt Irlandspezialistin lediglich als Vermittler von Reisen oder Einzelbuchungen auf, gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Margenbesteuerung unterliegt der Sonderregelung für Reisebüros.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung des Reiseteilnehmers, die mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen kann, bietet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters kommt der Reisevertrag zustande.
Mit der Anmeldung des Reiseteilnehmers, die mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen kann, bietet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters kommt der Reisevertrag zustande.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reiseteilnehmers ab, ist der Reiseveranstalter 10 Tage an dieses Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer bei Übersendung der Reisebestätigung auf die Änderung hinweist und die Zahlung innerhalb der genannten Frist auf dem Konto des Reiseveranstalters eingegangen ist.
Sollte die Ausstellung von Ersatzdokumenten in Folge eines Verhaltens/Unterlassens, welches der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, notwendig werden, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, pro Reiseteilnehmer den tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch € 25,00 zu berechnen.
3. Bezahlung
Der Gesamtpreis der Flüge für Einzelreisende wird sofort bei Buchung zur Zahlung fällig. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisegesamtpreises, mindestens jedoch € 50,00 pro Reiseteilnehmer, fällig. Bei Vertragsabschluss in einer Summe fällig sind die Kosten für Reiserücktrittsversicherungen sowie sämtliche Leistungen, die lediglich die auf Vermittlungstätigkeit des Reiseveranstalters zurückzuführen sind. Restzahlungen müssen spätestens 28 Tage vor Abreisedatum geleistet worden sein. Mit der Aushändigung der Rechnung für eine Pauschalreise erhält der Kunde den Sicherungsschein (Reisepreisabsicherung) ausgehändigt. Danach ist die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsmodalitäten fällig.
Der Gesamtpreis der Flüge für Einzelreisende wird sofort bei Buchung zur Zahlung fällig. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisegesamtpreises, mindestens jedoch € 50,00 pro Reiseteilnehmer, fällig. Bei Vertragsabschluss in einer Summe fällig sind die Kosten für Reiserücktrittsversicherungen sowie sämtliche Leistungen, die lediglich die auf Vermittlungstätigkeit des Reiseveranstalters zurückzuführen sind. Restzahlungen müssen spätestens 28 Tage vor Abreisedatum geleistet worden sein. Mit der Aushändigung der Rechnung für eine Pauschalreise erhält der Kunde den Sicherungsschein (Reisepreisabsicherung) ausgehändigt. Danach ist die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsmodalitäten fällig.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung bzw. der Restreisepreis nicht bis zum Ablauf des 21 Tages vor dem Abreisedatum vollständig bezahlt ist und nach den vorliegenden Fakten auch tatsächlich stattfindet, berechtigt dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
Zahlungen sind ausschließlich in bar oder per Überweisung auf das Konto von Irlandspezialistin, welches dem Reiseteilnehmer bei Abschluss des Reisevertrages bekanntgegeben wird, zu leisten. Die Übergabe der Reiseunterlagen erfolgt ausschließlich nach vollständiger Erbringung des Reisepreises in den Räumlichkeiten des Reiseveranstalters Irlandspezialistin, Amselweg 20 93333 Neustadt. Werden die Reiseunterlagen auf ausdrücklichen Wunsch des Reiseteilnehmers per Post oder mit einem anderen vergleichbaren Transportmittel versandt, übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Reiseunterlagen.
4. Leistungen, Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, soweit diese Vertragsbestandteil geworden sind, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, soweit diese Vertragsbestandteil geworden sind, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die gebuchte Reise beginnt und endet zu den in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
Flugscheine und Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage.
Wenn der Reiseteilnehmer einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus Gründen nicht in Anspruch nimmt, die dem Reiseteilnehmer zuzurechnen sind, kann der Reiseveranstalter dem Reiseteilnehmer nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Reiseveranstalter seinerseits von dem entsprechenden Leistungsträger eine Gutschrift erteilt. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich im Vergleich zum Gesamtwert der Reise um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und/oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von dem Reiseveranstalter nicht wider den Grundsätzen von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungsabweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Änderungen und/oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von dem Reiseveranstalter nicht wider den Grundsätzen von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungsabweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson, Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter Irlandspezialistin Amselweg 20 93333 Neustadt erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Empfehlenswert ist eine schriftliche oder einer anderen geeignete z.B. elektronische Übermittlung zur Dokumentation des Rücktritts.
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter Irlandspezialistin Amselweg 20 93333 Neustadt erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Empfehlenswert ist eine schriftliche oder einer anderen geeignete z.B. elektronische Übermittlung zur Dokumentation des Rücktritts.
Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse) kann der Reiseveranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen auf seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den vorstehenden Pauschalen oder den nachstehenden Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen sind.
Die Höhe der angemessenen Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis.
Die Rücktrittspauschalen, die der Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts des Reiseteilnehmers von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern kann, betragen in der Regel jeweils pro Person in % vom Reisepreis:
Die Rücktrittspauschalen, die der Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts des Reiseteilnehmers von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern kann, betragen in der Regel jeweils pro Person in % vom Reisepreis:
a) Pauschalreisen:
• bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
• ab 44-22 Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
• vom 21-8 Tag vor Reisebeginn:80 % des Reisepreises
• vom 7. Tag bis Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
• bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
• ab 44-22 Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
• vom 21-8 Tag vor Reisebeginn:80 % des Reisepreises
• vom 7. Tag bis Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
b) Ferienhäuser, Wohnmobile und Kabinenkreuzer
• bis 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung: € 50,00
• nach 7 Tagen: 30 % des Mietpreises, falls eine Weitervermietung gelingt, ansonsten 100 % des Mietpreises
• bis 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung: € 50,00
• nach 7 Tagen: 30 % des Mietpreises, falls eine Weitervermietung gelingt, ansonsten 100 % des Mietpreises
c) Mietwagen
• Pauschal € 50,00
• Pauschal € 50,00
d) Fähren, Flüge, Busreisen, Hotels, Unterkünfte und. Pensionen
• Hier gelten die Bedingungen der jeweiligen Leistungserbringer
• Hier gelten die Bedingungen der jeweiligen Leistungserbringer
e) Pferdewagen, Reiterferien, Fahrradferien, Wanderferien, Golfreisen, Sprachferien
• bis 42 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• vom 41 Tag bis Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
• bis 42 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• vom 41 Tag bis Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
f) Flugbuchungen (auch Linienflug)
• 100% nach Festbuchung/Ticketausstellung
• 100% nach Festbuchung/Ticketausstellung
Wir berechnen pro Person pro Stornierung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50 € sollte keine Ersatzperson die Reise antreten.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reiseteilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die diesem durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehende Mehrkosten, mindestens jedoch € 30,00, zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegen stehen.
Sondertarife sind von der Ersatzteilnahme ausgeschlossen.
Der Reiseveranstalter kann 3 Wochen vor Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a) eine in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl für die konkrete Reise nicht erreicht, dem Kunden rechtzeitig, spätestens jedoch 28 Tage vor dem geplanten Reiseantritt mittgeteilt wurde.
b) die Kosten der Durchführung der konkreten Reise aufgrund von Umständen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, in einem für den Reiseveranstalter unzumutbaren Rahmen steigen.
a) eine in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl für die konkrete Reise nicht erreicht, dem Kunden rechtzeitig, spätestens jedoch 28 Tage vor dem geplanten Reiseantritt mittgeteilt wurde.
b) die Kosten der Durchführung der konkreten Reise aufgrund von Umständen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, in einem für den Reiseveranstalter unzumutbaren Rahmen steigen.
Der Reiseteilnehmer hat dann Anspruch auf den geleisteten Reisepreis, abzüglich des von dem Reiseteilnehmer zu zahlenden Schadensersatzes für den Fall eines von dem Reiseteilnehmer verursachten Rücktritts vom Reisevertrag. Eine weitergehende Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen.
Der Reiseveranstalter kann jederzeit fristlos zurücktreten, wenn
a) der Reisepreise nicht bis spätestens am 21. Tag vor Abreisedatum bei Irlandspezialistin trotz vorausgegangener Mahnung mit Fristsetzung eingegangen ist oder
b) schwerwiegende Gründe in der Person des Teilnehmers gegeben sind, die dem Veranstalter vorher nicht bekannt waren, trotz erfolgloser Abmahnung die Reise nachhaltig stört, sich ungebührlich verhält, Reiseteilnehmer oder dritte Personen belästigt, beleidigt oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, der Veranstalter daher eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht gewährleisten kann.
Der Reiseteilnehmer hat dann Anspruch auf den geleisteten Reisepreis, abzüglich des vom Reiseteilnehmer zu zahlenden Schadensersatzes für den Fall eines vom Reiseteilnehmer verursachten Rücktritts vom Reisevertrag. Eine weitergehende Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen.
Bei Kündigung unsererseits bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Darauf ist der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anzurechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen Beträge. Bei einer erlangt werden einschließlich der von unseren Leistungsträgern zurückerstatteten.
Der Reiseveranstalter kann jederzeit fristlos zurücktreten, wenn
a) der Reisepreise nicht bis spätestens am 21. Tag vor Abreisedatum bei Irlandspezialistin trotz vorausgegangener Mahnung mit Fristsetzung eingegangen ist oder
b) schwerwiegende Gründe in der Person des Teilnehmers gegeben sind, die dem Veranstalter vorher nicht bekannt waren, trotz erfolgloser Abmahnung die Reise nachhaltig stört, sich ungebührlich verhält, Reiseteilnehmer oder dritte Personen belästigt, beleidigt oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, der Veranstalter daher eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht gewährleisten kann.
Der Reiseteilnehmer hat dann Anspruch auf den geleisteten Reisepreis, abzüglich des vom Reiseteilnehmer zu zahlenden Schadensersatzes für den Fall eines vom Reiseteilnehmer verursachten Rücktritts vom Reisevertrag. Eine weitergehende Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen.
Bei Kündigung unsererseits bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Darauf ist der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anzurechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen Beträge. Bei einer erlangt werden einschließlich der von unseren Leistungsträgern zurückerstatteten.
7. Haftung, Verjährung, Mitwirkungspflicht
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als lediglich vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haftet der Reiseveranstalter nicht.
Jeder Reise Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zur Behebung einer Störung beizutragen, den eventuell entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen, zu verhindern, gering zu halten oder zu vermeiden.
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als lediglich vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haftet der Reiseveranstalter nicht.
Jeder Reise Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zur Behebung einer Störung beizutragen, den eventuell entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen, zu verhindern, gering zu halten oder zu vermeiden.
Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises, maximal jedoch € 3.000,00 je Reise und Reiseteilnehmer beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines Leistungserbringers innerhalb der vertraglich vereinbarten Reise gegenüber dem Reiseveranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter jeweils je Reiseteilnehmer und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, nicht jedoch über einen Betrag von € 3.000,00 je Reise und Person.
Sämtliche in Betracht kommenden vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich bei Irlandspezialistin Amselweg 20 93333 Neustadt geltend gemacht werden, wobei es bei der Geltendmachung auf den pünktlichen Zugang der Anspruchserhebung bei Irlandspezialistin ankommt.
Ersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen, soweit es sich um einen Personenschaden handelt, müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, spätestens jedoch einen Monat nach Kenntnis bzw. Kennen müssen von Schädiger(n) oder schädigendem Ereignis schriftlich bei Irlandspezialistin Amselweg 20 93333 Neustadt geltend gemacht werden.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§651c-f verjähren entsprechend der gesetzlichen Regelungen beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden soll, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für jede Verhandlung über die von Ihnen erhobenen Ansprüche ist die Verjährung gehemmt, bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wie Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§651c-f verjähren entsprechend der gesetzlichen Regelungen beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden soll, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für jede Verhandlung über die von Ihnen erhobenen Ansprüche ist die Verjährung gehemmt, bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wie Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
8. Stornierungen oder Änderungen von Flug- Fährpassagen
Die im Rahmen von Pauschalreisen gebuchten Fähr- und Fluggesellschaften behalten sich vor, Flüge bzw. Fährpassagen zu ändern, zu verlegen, zu stornieren oder zu bündeln. Darauf hat der Reiseveranstalter keinen Einfluss. Daraus sich ergebende eventuelle Ansprüche können dem Reiseveranstalter gegenüber nicht geltend gemacht werden.
9. Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die mit Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die mit Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.
10. Leistungs- oder Preisänderungen
Abweichung einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind, soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, zulässig, soweit die Abweichungen unerheblich sind und die gesamte Reise nur unwesentlich beeinträchtigen. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und/oder Rechenfehlern bleiben, auch nach Erstellung einer Reisebestätigung, vorbehalten. Eine nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten wie z. B. Treibstoffkosten/Zuschläge, Maut, Hafen-/ Flughafengebühren, Wechselkurse etc. berechtigen uns zur anteiligen Erhöhung der entsprechenden Leistung soweit die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder gesetzlichen Vorgaben folgen.
Sollte eine Preiserhöhung mehr als 5% des Reisepreises betragen, steht dem Reiseteilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Eine Erhöhung kann unsererseits nur bis 21 Tage vor Abreise vorgenommen werden und wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Eine eventuelle Preiserhöhung wird dem Teilnehmer detailliert und nachvollziehbar unverzüglich nach Kenntnis gebracht.
Abweichung einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind, soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, zulässig, soweit die Abweichungen unerheblich sind und die gesamte Reise nur unwesentlich beeinträchtigen. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und/oder Rechenfehlern bleiben, auch nach Erstellung einer Reisebestätigung, vorbehalten. Eine nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten wie z. B. Treibstoffkosten/Zuschläge, Maut, Hafen-/ Flughafengebühren, Wechselkurse etc. berechtigen uns zur anteiligen Erhöhung der entsprechenden Leistung soweit die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder gesetzlichen Vorgaben folgen.
Sollte eine Preiserhöhung mehr als 5% des Reisepreises betragen, steht dem Reiseteilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Eine Erhöhung kann unsererseits nur bis 21 Tage vor Abreise vorgenommen werden und wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Eine eventuelle Preiserhöhung wird dem Teilnehmer detailliert und nachvollziehbar unverzüglich nach Kenntnis gebracht.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Für das Mitführen und die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des entsprechenden Reiselandes ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dem Reiseteilnehmer erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, es hätte ein Informationsversagen des Reiseveranstalters vorgelegen. Diese Informationspflichten gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern Sie im Besitz eines von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Pass bzw. Personalausweises sind. Ist der Reisende Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen oft andere Bestimmungen beachtet werden, welche beim zuständigen Konsulat oder Botschaft zu erfragen sind.
Für das Mitführen und die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des entsprechenden Reiselandes ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dem Reiseteilnehmer erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, es hätte ein Informationsversagen des Reiseveranstalters vorgelegen. Diese Informationspflichten gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern Sie im Besitz eines von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Pass bzw. Personalausweises sind. Ist der Reisende Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen oft andere Bestimmungen beachtet werden, welche beim zuständigen Konsulat oder Botschaft zu erfragen sind.
Der Reiseveranstalter haftet nur dann für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt war und die eingetretene Verzögerung zu vertreten hat.
Hinweis: Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Aus diesem Grunde wird empfohlen, etwaige Nutzungshinweise genau zu beachten. Auf die vor Ort geltenden Straßennutzungs- und Verkehrsbestimmungen wird ausdrücklich aufmerksam gemacht.
12. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es wurden nur solche persönliche Daten des Reiseteilnehmers erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Alle Angaben in unseren Prospekten und auf unserer Internet Homepage werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten der Darstellung entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte/ bzw. Aktualisierung unserer Webseite verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es wurden nur solche persönliche Daten des Reiseteilnehmers erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Alle Angaben in unseren Prospekten und auf unserer Internet Homepage werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten der Darstellung entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte/ bzw. Aktualisierung unserer Webseite verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
13. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt wie z.B. Krieg, Streik, politische Wirren, Energieverknappung oder Rationierung entbinden uns von der Leistungspflicht soweit gesetzlich keine anderen Bestimmungen gültig sein sollten.
14. Gerichtsstand, Rechtsgeltung
Es gilt deutsches Recht.
Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist, gilt Regensburg als vereinbarter Gerichtsstand. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beschränkt sich auf die einzelne Bestimmung und hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Die Reisebestimmungen ergänzen §§651a-ff insoweit als dies gesetzlich zulässig ist.
Es gilt deutsches Recht.
Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist, gilt Regensburg als vereinbarter Gerichtsstand. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beschränkt sich auf die einzelne Bestimmung und hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Die Reisebestimmungen ergänzen §§651a-ff insoweit als dies gesetzlich zulässig ist.
Irlandspezialistin
Sabine Barry
Amselweg 20
93333 Neustadt
Sabine Barry
Amselweg 20
93333 Neustadt